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Schwerentflammbar

Baustoffklassen

Nach DIN 4102 Teil 1 werden Baustoffe eingeteilt in
Baustoffklasse A – nichtbrennbare Baustoffe
A 1
A 2

Baustoffklasse B– brennbare Baustoffe
B 1– schwerentflammbare Baustoffe
B 2– normalentflammbare Baustoffe
B 3– leichtentflammbare BaustoffeBei der

Bei der Baustoffklasse A 1
handelt es sich hauptsächlich um Baustoffe, die von ihrer chemischen Zusammensetzung her als nichtbrennbare Stoffe anzusehen sind, also z.B. Sand, Kies, Lehm, Ton und alle in der Natur vorkommenden bautechnisch verwendbaren Steine und sonstige Materialien und Erden, Lavaschlacke, Naturbims, Ziegel, Glas, Steinzeug, keramische Platten sowie Metalle in nicht feinverteilter Form. Diese Baustoffe sind in DIN 4102 Teil 4 aufgeführt. Ein besonderer Nachweis als nichtbrennbarer Baustoff wird nicht verlangt.

Nicht in DIN 4102 Teil 4 aufgeführte nichtbrennbare Baustoffe, z.B. neu entwickelte Baustoffe, die nach A 1 eingestuft werden sollen, bedürfen eines Prüfbescheides durch das Institut für Bautechnik, Berlin.

Für die Einstufung in die Baustoffklasse A 2 ist in jedem Fall ein Prüfzeichen erforderlich. Die Baustoffe können geringe brennbare Bestandteile enthalten. Die dadurch bei der Prüfung entwickelte Rauchentwicklung, Entflammbarkeit und Wärmeabgabe sowie das sonstige zulässige Verhalten der Proben sind in DIN 4102 Teil 1 festgelegt.

In die Baustoffklasse B 1 (schwer entflammbar) gehören ohne besonderen Nachweis diejenigen Baustoffe, die in DIN 4102 Teil 4 aufgeführt sind. Das sind z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101, Gipskartonplatten nach DIN 18 180, Rohre und Formstücke aus PVC hart mit einer Wanddicke ~ 3,2 mm und verschiedene genormte Fußbodenbeläge. Für Baustoffe, die nicht in DIN 4102 Teil 4 aufgeführt sind, muß, wenn sie die Eigenschaft „schwerentflammbar“ haben sollen, ein Prüfbescheid vorliegen.

In die Baustoffklasse B 2 gehören ohne besonderen Nachweis Baustoffe, die in DIN 4102 Teil 4 aufgeführt sind. Das sind z.B. Holz und genormte Holzwerkstoffe mit einer Rohdichte über 400 kg/m3und einer Dicke über 2 mm oder mit einer Rohdichte über 230 kg/m3und einer Dicke über 5 mm, Gipskarton-Verbundplatten nach DIN 18 184, genormte Dachpappen, verschiedene Rohre und Formstücke nach Norm sowie einige genormte Fußbodenbeläge. Auch hier ist für Baustoffe, die nicht in DIN 4102 Teil 4 aufgeführt sind, ein Prüfbescheid erforderlich.

In die Baustoffklasse B 3 sind alle Baustoffe einzuordnen, die weder der Baustoffklasse B 1 noch B 2 zugeordnet sind.

BBT - Flyer

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BBT - Flyer [1.356 KB]

Film über BBT Antiflame

Nach gesetzlichen Vorgaben aus der Beherbergungsverordnung, Versammlungsstättenverordnung usw. müssen viele Dekorationsgegenstände und Vorhänge schwer entflammbar B1 nach DIN 4102 sein.

Es gibt auch die Möglichkeit Stoffe zu besprühen, einzustreichen oder in Lösungen einzutauchen und sie damit für eine gewisse Zeit schwer entflammbar zu machen.

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