Maßnahmen

Maßnahmen vor Arbeitsbeginn

Der Betreiber oder sein Beauftragter muß Feuerarbeiten schriftlich genehmigen (z.B. mit Erlaubnisschein - Form VdS 2036 (bisher 2008a VdS)

Sämtliche beweglichen brennbaren Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, sind aus dem Gefahrenbereich (etwa 10 m Umkreis) und - soweit notwendig - auch aus benachbarten Räumen zu entfernen. Unbewegliche brennbare Gegenstände sind mit nichtbrennbaren Materialien oder anderen geeigneten Mitteln zu schützen.

Brennbare Umkleidungen und Isolierungen von Rohrleitungen, Kesseln und Behältern sind zu entfernen.

Befinden sich im Gefahrenbereich (etwa 10 m Umkreis) brennbare Stoffe, die nicht entfernt oder geschützt werden können, muß eine Brandwache aufgestellt werden, die über geeignetes Löschgerät verfügt.

Decken-, Wand-, und Bodendurchbrüche, die von der Arbeitsstelle in andere Räume führen, müssen mit nichtbrennbaren Materialien abgedichtet werden.

Behälter, an denen Feuerarbeiten durchgeführt werden, müssen auf ihren Inhalt hin überprüft werden. Haben sie brennbare oder explosionsfähige Stoffe enthalten oder ist der frühere Inhalt nicht mehr feststellbar, sind die Behälter vor Beginn der Feuerarbeiten zu reinigen und mit Wasser oder einem flammenerstickenden Schutzgas zu füllen.

Die Ausführenden und die Brandwache haben sich über den Standort des nächsten Brandmelders und Telefons sowie über die Notrufnummer zu informieren.

Maßnahmen bei der Durchführung der Arbeiten

Es ist darauf zu achten, daß brennbare Gegenstände oder Materialien nicht durch Flammen, Funken, Schmelztropfen, heiße Gase oder durch Wärmeleitung gefährdet bzw. entzündet werden.

Die Arbeitsstelle und ihre Umgebung, gefährdete benachbarte Räume (daneben, darüber, darunter), Zwischendecken und ähnliche Hohlräume sind laufend zu kontrollieren.

Bauteile, die durch Wärmeleitung gefährdet sind, müssen mit Wasser gekühlt werden.

Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen, die Feuerwehr zu alarmieren, und es sind unverzüglich Löschmaßnahmen einzuleiten.

Maßnahmen bei Abschluß der Arbeiten

Die Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich der benachbarten Räume ist mehrmals sorgfältig auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmung, Glimmstellen und Brandnester zu kontrollieren.

Die Kontrolle muß in kurzen Zeitabständen über mehrere Stunden so lange durchgeführt werden, bis eine Brandentstehung ausgeschlossen werden kann. Bei verdächtigen Wahrnehmungen (z.B. Brandgeruch) ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren.